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Wie sich der Brexit auf die Verwaltung von Patenten und Marken in der EU auswirkt

Wie sich der Brexit auf die Verwaltung von Patenten und Marken in der EU auswirkt

 

Als Spezialisten für die Übersetzung im Bereich der Erteilung von Patenten und Registrierung von Marken für ihre internationale Validierung beobachten wir die Auswirkungen, die der Brexit auf die Verwaltung des geistigen Eigentums in der Eurozone und Großbritannien hat.

Mit dem Ende der im Austrittsabkommen des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union vorgesehenen Übergangsfrist beginnt für Anmelder am 31. Dezember 2020 eine neue Phase bei der Verwaltung von Marken und Patenten, sowohl in der Europäischen Union als auch im Vereinigten Königreich.

In Bezug auf die Verwaltung von Marken ist die Verordnung über die Unionsmarke (EU 2017/1001) mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union dort nicht mehr anwendbar. Dies hat unter anderem die folgenden Konsequenzen:

  • Anträge auf Eintragung einer Unionsmarke sind im Vereinigten Königreich nicht mehr geschützt
  • Die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum gewährten Rechte sind nur in den EU-Mitgliedstaaten geschützt
  • Für Inhaber internationaler Markenregistrierungen bleiben diese mit Benennung der Europäischen Union nur in den EU-Mitgliedstaaten gültig
  • Die Benutzung einer Unionsmarke im Vereinigten Königreich (auch für den Export) gilt nicht mehr als Benutzung in der Europäischen Union
  • Die Inanspruchnahme des Zeitrangs einer Marke der Europäischen Union auf der Grundlage von Markenrechten im Vereinigten Königreich verliert in der Europäischen Union ihre Wirkung
  • Vertreter, die infolge des Brexits ihre Fähigkeit vor dem EUIPO zu handeln verlieren, werden automatisch aus allen Akten von Verfahren im Zusammenhang mit Unionsmarken entfernt
  • Markeninhaber müssen einen neuen Vertreter benennen, wenn sie selbst oder ihr früherer Vertreter keinen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben. Das EUIPO kann jedoch Benachrichtigungen oder Verfahrensdokumente direkt an die Inhaber von Rechten mit Wohnsitz in der EU senden

Andererseits ist die Auswirkung des Brexits in Bezug auf Patente, – falls es eine gibt – minimal, da das Vereinigte Königreich weiterhin Vertragspartei des Münchner Patentübereinkommens bleibt.

Auswirkungen des Brexits auf die Übersetzung europäischer Patente und Marken

In Bezug auf die Verwaltung von Marken vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie die Verwaltung von Patenten vor dem Europäischen Patentamt (EPA) bleiben die Anforderungen an eine Übersetzung für die verschiedenen Dokumente nach dem Brexit gleich.

Im Falle von Marken können die Formalitäten in einer der 24 Amtssprachen der Europäischen Union vor dem EUIPO durchgeführt werden. Da Englisch eine dieser 24 Sprachen bleibt, können Dokumente in dieser Sprache weiterhin vor dieser Behörde für geistiges Eigentum der Union verwendet werden.

Auch beim Europäischen Patentamt bleibt Englisch neben Französisch und Deutsch eine der drei Amtssprachen. Aus diesem Grund ist nur die Übersetzung von Patentansprüchen der Patente nötig, die bei den nationalen Ämtern der dem Londoner Übereinkommen beigetreten Länder eingereicht wurden und deren Anerkennung in der EU und dem Vereinigten Königreich beantragt werden soll.

Bei Artifact Translations arbeiten wir mit den drei Amtssprachen des EPA. Darüber hinaus übersetzen wir die Patentschriften, die zur Einreichung bei den nationalen Patentämtern in Spanien und Italien, die dem Londoner Übereinkommen nicht beigetreten sind, erteilt wurden, ins Spanische und Italienische.

Um Ihnen Zeit und Aufwand zu ersparen, laden wir die Patentschrift herunter und geben der Übersetzung das vom spanischen und italienischen Patentamt für die Validierung geforderte Format.

Unsere Erfahrung zeigt uns, dass die Qualität der Übersetzung der Dokumente ein entscheidender Faktor für die Erteilung von Patenten und Registrierung von Marken, mitunter sogar für deren Genehmigung, ist. Daher ist es so wichtig mit einem spezialisierten Übersetzungsbüro zusammenzuarbeiten.

Wenn Sie Fragen zur Übersetzung von Dokumenten für die Verwaltung von Patenten und Marken haben, schreiben Sie uns oder fordern Sie einen individuellen Kostenvoranschlag mit garantiertem Liefertermin an. Hier finden Sie unser Formular für den Kostenvoranschlag.

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